Grundsatzerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) der Unternehmensgruppe Dr. Eckert GmbH
Präambel:
In einer globalisierten Wirtschaft sind Unternehmen zunehmend in komplexe und vielschichtige Lieferketten eingebunden. Diese Vernetzung bringt nicht nur Chancen, sondern auch Verantwortung mit sich. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) der Bundesrepublik Deutschland setzt einen rechtlichen Rahmen, der Unternehmen verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer gesamten Lieferkette zu erfüllen. Als verantwortungsbewusstes Unternehmen erkennen wir die Bedeutung dieses Gesetzes an und verpflichten uns, dessen Anforderungen mit höchster Sorgfalt und Integrität umzusetzen.
1 Anerkennung der Verantwortung
Wir erkennen an, dass wir als Unternehmen eine zentrale Rolle in der globalen Wirtschaft einnehmen und somit eine Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern, Geschäftspartnern, Kunden sowie der Gesellschaft und Umwelt tragen. Die Einhaltung der im LkSG festgelegten Sorgfaltspflichten ist für uns eine Selbstverständlichkeit und ein wesentlicher Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie.
2 Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
Wir verpflichten uns, sämtliche Bestimmungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vollständig umzusetzen. Dazu gehört insbesondere:
• Grundsatzerklärung
Veröffentlichung und regelmäßige Aktualisierung einer Grundsatzerklärung, die unser Engagement für die Einhaltung der Sorgfaltspflichten bekräftigt.
• Risikomanagement
Identifikation, Bewertung und Prävention von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken in unserer gesamten Lieferkette.
• Beschwerdeverfahren
Einrichtung und eines Beschwerdeverfahrens, dass es Betroffene ermöglicht, Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten in Lieferketten zu melden.
• Präventionsmaßnahmen
Implementierung von Maßnahmen zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden, einschließlich Schulungen und Sensibilisierung unserer Mitarbeiter und Geschäftspartner.
• Abhilfemaßnahmen
Ergreifung angemessener Maßnahmen zur Behebung festgestellter Verstöße gegen menschenrechtliche und umweltbezogene Standards.
• Berichterstattung
Transparente und regelmäßige Berichterstattung über die Umsetzung der Sorgfaltspflichten und die erzielten Fortschritte.
3 Förderung von Transparenz und Rechenschaftspflicht
Transparenz ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Grundsatzerklärung. Wir verpflichten uns, offen über unsere Lieferketten, die identifizierten Risiken sowie die ergriffenen Maßnahmen zur Risikominimierung zu kommunizieren. Darüber hinaus fördern wir eine Unternehmenskultur, in der Rechenschaftspflicht und ethisches Verhalten geschätzt und erwartet werden.
4 Zusammenarbeit und Dialog
Wir erkennen an, dass die Umsetzung der Sorgfaltspflichten eine gemeinsame Anstrengung erfordert. Daher streben wir eine enge Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten, Geschäftspartnern, Nichtregierungsorganisationen und anderen relevanten Stakeholdern an. Durch Dialog und Kooperation wollen wir gemeinsam Lösungen entwickeln, die die Achtung der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt in unseren Lieferketten gewährleisten.
5 Kontinuierliche Verbesserung
Die Anforderungen des LkSG sind dynamisch und erfordern eine kontinuierliche Anpassung unserer Strategien und Maßnahmen. Wir verpflichten uns, unsere Sorgfaltspflichtsysteme regelmäßig zu überprüfen und weiterzuentwickeln, um den sich wandelnden rechtlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Anforderungen gerecht zu werden.
6 Schulung und Sensibilisierung
Die erfolgreiche Umsetzung der Sorgfaltspflichten hängt maßgeblich von der Kenntnis und dem Engagement unserer Mitarbeiter ab. Daher investieren wir in umfassende Schulungsprogramme und Sensibilisierungsmaßnahmen, um das Bewusstsein für menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu schärfen und die Kompetenzen zur effektiven Risikobewältigung zu stärken.
7 Nachhaltigkeit und Verantwortung
Unser Engagement für die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ist integraler Bestandteil unserer Nachhaltigkeitsstrategie. Wir streben danach, nicht nur gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, sondern auch darüberhinausgehende Standards zu setzen, die zu einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Unternehmensführung beitragen.
Schlussbestimmungen
Mit dieser Grundsatzerklärung bekräftigen wir unser festes Bekenntnis zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und zu einer verantwortungsvollen Unternehmensführung. Wir sind überzeugt, dass die Achtung der Menschenrechte und der Schutz der Umwelt nicht nur moralische Verpflichtungen, sondern auch wesentliche Erfolgsfaktoren für ein zukunftsfähiges und nachhaltiges Unternehmen sind. Gemeinsam mit all unseren Stakeholdern setzen wir uns dafür ein, eine gerechte und nachhaltige globale Wirtschaft zu fördern.
Berlin, 4. September 2024
Torsten Löffler Geschäftsführer Unternehmensgruppe Dr. Eckert GmbH