Unternehmensgruppe Dr. Eckert GmbH
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Das Gesetz verpflichtet Unternehmen mit Sitz in Deutschland, mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden, dazu, die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch in der Lieferkette einzuhalten.
Unsere Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und Umwelt im Rahmen des LkSG
Hier können Sie unsere Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und Umwelt herunterladen: Grundsatzerklärung (LkSG)
Unsere Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren nach § 8 LkSG
Gemäß der Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren nach § 8 LkSG können Personen oder Personengruppen Beschwerden und Hinweise zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder Gefährdungen einreichen.
Unsere Verfahrensordnung finden Sie unter folgendem Link: Verfahrensordnung (LkSG)
Unsere Berichte zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nach § 10 LkSG
Hier können Sie unsere Berichte der letzten sieben Geschäftsjahre zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten der einsehen. Die UGDE ist erstmalig zur Berichtsveröffentlichung für das Geschäftsjahr 2024 im Jahr 2025 verpflichtet.
Bericht zum LkSG 2024: wird erstmalig im Jahr 2025 veröffentlicht
Stand: 17.09.2024